Bitte beachten Sie dass die Kosten für Heilpraktiker von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden. Hier gibt es die Möglichkeit einer Zusatzversicherung. Diese kommt - je nach abgeschlossenen Tarif - ganz oder teilweise für die Kosten auf.
Auch ersetzten die Privatkassen und Beihilfestellen die Heilpraktikerrechnung meist nicht in vollem Umfang.
Die Rechnungsstellung erfolgt unabhängig von einer möglichen Erstattung durch private Krankenversicherung oder Beihilfestellen.